T-Lizenz

T

Mindestalter:

16 Jahre

Vorbesitz:

Befristung:

Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind

Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhänger, bis 40 km/h (bis 18 Jahre), bzw. 60 km/h (ab 18 Jahren) für Zugmaschinen sowie bis 40 km/h für selbstfahrende Arbeitsmaschinen.

Einschluss: L
Intensivausbildung ist nach Absprache in kürzester Zeit möglich.

Unterrichtsinhalte Theorie:
  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 6 Doppelstunden Zusatzstoff 
Unterrichtsinhalte Praxis:

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)