Was muss, das muss!
Fahreignungsseminar (Punkteabbau)
FES – Fahreignungsseminar
Kraftfahrer mit Eintragungen (Punkten) im Fahreignungsregister (ehem. Verkehrszentralregister) können freiwillig an Aufbauseminaren, sogenannten FES-Kursen, teilnehmen.
Das Seminar teilt sich auf in eine
verkehrspädagogische Teilmaßnahme von 2 Modulen zu je 90 Minuten (Durchführung durch speziell geschulten Fahrlehrer in unserer Fahrschule)
verkehrspsychologische Teilmaßnahme von 2 Sitzungen zu je 75 Minuten (Durchführung durch eine/n Verkehrspsychologin/en)
1 – 3 Punkte
Vormerkung
Die Fahrerlaubnisinhaber werden von der Vormerkung nicht gesondert informiert. Eine freiwillige Teilnahme eines Fahreignungsseminars ist möglich. Dadurch wird 1 Punkt abgebaut.
4 – 5 Punkte
Ermahnung
Die Fahrerlaubnisinhaber werden zeitnah durch die Fahrerlaubnisbehörde ermahnt. Eine freiwillige Teilnahme eines Fahreignungsseminars ist möglich. Dadurch wird 1 Punkt abgebaut.
6 – 7 Punkte
Verwarnung
Die Fahrerlaubnisinhaber werden zeitnah durch die Fahrerlaubnisbehörde verwarnt. Eine freiwillige Teilnahme eines Fahreignungsseminars ist möglich; ein Punkteabbau ist nicht mehr möglich.
8 und mehr Punkte
Enziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde.