L-Lizenz

L

Mindestalter:

16 Jhre

Vorbesitz:

Befristung:

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind, mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit bis 40km/h, Kombinationen mit Anhänger (mit 25 km/h-Schild) bis 25 km/h.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge, jeweils bis 25 km/h, auch Kombinationen dieser Fahrzeuge mit Anhängern.

Einschluss:

Unterrichtsinhalte Theorie:
  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff 
Keine praktische Ausbildung erforderlich