D
Mindestalter:
21 Jahre
Vorbesitz:
B
Befristung:
Befristet auf jeweils 5 Jahre
Kraftfahrzeuge – außer Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 16 Sitzplätzen außer Führersitz; auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
Einschluss: D1
Intensivausbildung ist nach vorheriger Absprache in kürzester Zeit möglich.
Unterrichtsinhalte Theorie:
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 18 Doppelstunden Zusatzstoff (bei Vorbesitz Kl. B)
- 12 Doppelstunden Zusatzstoff (bei Vorbesitz Kl. C1 / alte Kl. 3)
- 8 Doppelstunden Zusatzstoff (bei Vorbesitz Kl. C)
Unterrichtsinhalte Praxis:
Bei Vorbesitz Kl. B oder C1 mehr als 2 Jahre
- 33 Fahrstunden Grundausbildung
- 12 Fahrstunden Überland
- 8 Fahrstunden Autobahn
- 5 Fahrstunden bei Dunkelheit
Bei Vorbesitz Kl. B oder C1 bis 2 Jahre
- 45 Fahrstunden Grundausbildung
- 22 Fahrstunden Überland
- 14 Fahrstunden Autobahn
- 8 Fahrstunden bei Dunkelheit
Bei Vorbesitz Kl. C mehr als 2 Jahre
- 7 Fahrstunden Grundausbildung
- 8 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Bei Vorbesitz Kl. C bis 2 Jahre
- 14 Fahrstunden Grundausbildung
- 16 Fahrstunden Überland
- 8 Fahrstunden Autobahn
- 6 Fahrstunden bei Dunkelheit
DE
Mindestalter:
21 Jahre
Vorbesitz:
D
Befristung:
Befristet auf jeweils 5 Jahre. Ab dem 50. Lebensjahr ist alle 5 Jahre ein erneutes ärztliches Gutachten erforderlich
Voraussetzung:
ärztliches Gutachten
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zGM.
Einschluss: BE, D1E sowie C1E (sofern C1 bereits im Besitz)
Intensivausbildung ist nach vorheriger Absprache in kürzester Zeit möglich.
Unterrichtsinhalte Theorie bei Vorbesitz von Klasse D1-D:
- keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben
Unterrichtsinhalte Praxis bei Vorbesitz von Klasse D1-D:
- 4 Fahrstunden Grundausbildung
- 3 Fahrstunden Überland
- 1 Fahrstunden Autobahn
- 1 Fahrstunden bei Dunkelheit