D-Lizenzen

D

Mindestalter:

21 Jahre

Vorbesitz:

B

Befristung:

Befristet auf jeweils 5 Jahre

Kraftfahrzeuge – außer Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 16 Sitzplätzen außer Führersitz; auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.

Einschluss: D1
Intensivausbildung ist nach vorheriger Absprache in kürzester Zeit möglich.

Unterrichtsinhalte Theorie:
  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 18 Doppelstunden Zusatzstoff (bei Vorbesitz Kl. B)
  • 12 Doppelstunden Zusatzstoff (bei Vorbesitz Kl. C1 / alte Kl. 3)
  • 8 Doppelstunden Zusatzstoff (bei Vorbesitz Kl. C)
Unterrichtsinhalte Praxis:

Bei Vorbesitz Kl. B oder C1 mehr als 2 Jahre

  • 33 Fahrstunden Grundausbildung
  • 12 Fahrstunden Überland
  • 8 Fahrstunden Autobahn
  • 5 Fahrstunden bei Dunkelheit

Bei Vorbesitz Kl. B oder C1 bis 2 Jahre

  • 45 Fahrstunden Grundausbildung
  • 22 Fahrstunden Überland
  • 14 Fahrstunden Autobahn
  • 8 Fahrstunden bei Dunkelheit

Bei Vorbesitz Kl. C mehr als 2 Jahre

  • 7 Fahrstunden Grundausbildung
  • 8 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Bei Vorbesitz Kl. C bis 2 Jahre

  • 14 Fahrstunden Grundausbildung
  • 16 Fahrstunden Überland
  • 8 Fahrstunden Autobahn
  • 6 Fahrstunden bei Dunkelheit

DE

Mindestalter:

21 Jahre

Vorbesitz:

D

Befristung:

Befristet auf jeweils 5 Jahre. Ab dem 50. Lebensjahr ist alle 5 Jahre ein erneutes ärztliches Gutachten erforderlich

Voraussetzung:

ärztliches Gutachten

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zGM.

Einschluss: BE, D1E sowie C1E (sofern C1 bereits im Besitz)
Intensivausbildung ist nach vorheriger Absprache in kürzester Zeit möglich.

Unterrichtsinhalte Theorie bei Vorbesitz von Klasse D1-D:
  • keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben
Unterrichtsinhalte Praxis bei Vorbesitz von Klasse D1-D:
  • 4 Fahrstunden Grundausbildung
  • 3 Fahrstunden Überland
  • 1 Fahrstunden Autobahn
  • 1 Fahrstunden bei Dunkelheit