C-Lizenzen

C1

Mindestalter:

18 Jahre

Vorbesitz:

B

Befristung:

Befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchungen

Kraftfahrzeuge – außer Krafträder – mit mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg zGM, nicht mehr als 8 Sitzplätze außer Führersitz, Anhänger: höchstens 750 kg zGM.

Einschluss:

Unterrichtsinhalte Theorie:
  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 6 Doppelstunden Zusatzstoff 
Unterrichtsinhalte Praxis:

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

  • 3 Fahrstunden Überland
  • 1 Fahrstunden Autobahn
  • 1 Fahrstunden bei Dunkelheit

C1E

Mindestalter:

18 Jahre

Vorbesitz:

C1

Befristung:

Befristet bis zum vollendeten 50. Lebensjahr, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung.

Kombinationen aus Zugfahrzeug der Kl. C1 und Anhänger über 750 kg zGM. Die zGM der Kombination darf 12000 kg und die zGM des Anhängers die LM des Zugfahrzeugs nicht  übersteigen.

Einschluss: BE sowie D1E, sofern D1 vorhanden

Keine Theorieausbildung erforderlich
Unterrichtsinhalte Praxis:

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

  • 3 Fahrstunden Überland
  • 1 Fahrstunden Autobahn
  • 1 Fahrstunden bei Dunkelheit
Gemeinsamer Ausbildungsgang der Klassen C1 und C1E

Klasse C1

  • 1 Fahrstunden Überland
  • 1 Fahrstunden Autobahn

Klasse C1E

  • 3 Fahrstunden Überland
  • 1 Fahrstunden Autobahn
  • 2 Fahrstunden bei Dunkelheit

C

Mindestalter:

21 Jahre

Vorbesitz:

B

Befristung:

Befristet auf 5 Jahre, danach erneute ärztliche Untersuchungen.

Kraftfahrzeuge – außer Krafträder – mit mehr als 3500 kg zGM, nicht mehr als 8 Sitzplätze außer Führersitz; auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.

Einschluss: C1
Intensivausbildung ist nach vorheriger Absprache auch in kürzester Zeit möglich.

Unterrichtsinhalte Theorie:
  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff (bei Vorbesitz Kl. C1 /alte Kl. 3)
  • 10 Doppelstunden Zusatzstoff (bei Vorbesitz Kl. B)
Unterrichtsinhalte Praxis:

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Bei Vorbesitz Kl. B:

  • 5 Fahrstunden Überland
  • 2 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Bei Vorbesitz Kl. C1 (alte Kl. 3):

  • 3 Fahrstunden Überland
  • 1 Fahrstunden Autobahn
  • 1 Fahrstunden bei Dunkelheit

CE

Mindestalter:

21 Jahre

Vorbesitz:

C

Befristung:

Befristet auf 5 Jahre, danach erneute ärztliche Untersuchungen.

Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge.

Einschluss: BE, C1E, T – sowie D1E bei Vorbesitz D1 – sowie DE bei Vorbesitz D

Unterrichtsinhalte Theorie:
  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff 
Unterrichtsinhalte Praxis:

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Bei Vorbesitz C:

  • 5 Fahrstunden Überland
  • 2 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Gemeinsame Ausbildung der Klassen C und CE:

Kl. C

  • 3 Fahrstunden Überland
  • 1 Fahrstunden Autobahn

Kl. CE

  • 5 Fahrstunden Überland
  • 2 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit