T
Mindestalter:
16 Jahre
Vorbesitz:
—
Befristung:
—
Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind
Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhänger, bis 40 km/h (bis 18 Jahre), bzw. 60 km/h (ab 18 Jahren) für Zugmaschinen sowie bis 40 km/h für selbstfahrende Arbeitsmaschinen.
Einschluss: L
Intensivausbildung ist nach Absprache in kürzester Zeit möglich.
Unterrichtsinhalte Theorie:
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 6 Doppelstunden Zusatzstoff
Unterrichtsinhalte Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)