T

Mindestalter: 16
Vorbesitz: -
Befristung: -

Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind

Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhänger, bis 40 km/h (bis 18 Jahre), bzw. 60 km/h (ab 18 Jahren) für Zugmaschinen sowie bis 40 km/h für selbstfahrende Arbeitsmaschinen.

Einschluss: L

Intensivausbildung ist nach Absprache in kürzester Zeit möglich.

Unterrichtsinhalte Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff
6 Doppelstunden Zusatzstoff

Unterrichtsinhalte Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)